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Stand der Informationen ist die Änderung des WaffG vom 6. Juli 2017.

Übersicht

Airsoftwaffen

Uniform

Spielzeug oder Waffe?

Airsoftwaffen sind grundsätzlich Schusswaffen gemäß WaffG1. Bis zu einer Schussenergie von 0,5 Joule sind sie jedoch vom Gesetz ausgenommen2 und gelten folglich als Spielzeug. Diese Unterteilung äußert sich auch in weiterführenden Regelungen. Ein vollautomatischer Schussmodus ist beispielsweise Spielzeugen vorenthalten, da Vollautomaten in Deutschland zu den verbotenen Waffen zählen3. Ungeachtet der fehlenden waffenrechtlichen Einordnung greift aber auch bei Spielzeug die Klassifizierung als „Anscheinswaffe“4. Airsoftwaffen ab 0,5 Joule sind vollwertige Waffen gemäß WaffG.

Kurz gefasst:

  • Schussenergie bis 0,5 Joule … Spielzeug (aber „Anscheinswaffe“)
  • Schussenergie ab 0,5 Joule … Waffe gemäß WaffG